Kosten


PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN BEIHILFE

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von kurzen Wartezeiten: Einen Termin für ein Erstgespräch kann ich Ihnen meist zeitnah anbieten, und die ersten Sitzungen beginnen ohne langes Warten auf einen Therapieplatz. Abgerechnet wird nach der geltenden Gebührenordnung (GOP). Da sich Erstattungssätze und bewilligter Umfang je nach Tarif unterscheiden, empfehle ich Ihnen, die Bedingungen vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.



Gesetzliche Krankenkassen

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, wenn Therapeuten wie ich vertragspsychotherapeutisch arbeiten und eine Kassenzulassung besitzen.



Berufsgenossenschaft

Die Therapiekosten werden übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen (beispielsweise bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.



SElbstzahlend

Wer die Therapiekosten selbst trägt, profitiert von mehreren Vorteilen: Termine kann ich in der Regel kurzfristig und ohne Wartezeit anbieten, die Behandlung beginnt sofort ohne vorheriges Antrags- oder Gutachterverfahren, und es erfolgt keine Diagnose-Meldung an eine Krankenkasse – Ihre Behandlung bleibt vollständig vertraulich. Als Honorargrundlage gilt die aktuelle Gebührenordnung (GOP). Über die genauen Stundensätze informiere ich Sie gern im Erstkontakt.



Nicht kassenpflichtige Leistungen

Die Kosten für Paartherapie, Coaching und psychologische Beratung werden von der Krankenkasse nicht übernommen und privat getragen. Ich informiere Sie im ersten Kontakt gern über meine Stundensätze.